Koinè wurde von den drei
Berufskammern – Wirtschafts- prüfer und Steuerberater, Ragionieri und
Arbeitsberater – beauftragt, die Veranstaltungen und sonstigen Dienst-
leistungen im Hinblick auf die kontinuierliche berufliche Weiterbildung
der Kammermitglieder zu organisieren und zu führen.
Die Dienstleistungen und Tätigkeiten, welche sich spezifisch
auf die Ausübung der jeweiligen freien Berufe beziehen, bleiben dagegen
den einzelnen Berufskammern vorbehalten.
Berufskammer der
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
der Provinz Bozen
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters zählt zu
den traditionsreichsten Freien Berufen in Italien. Obschon eine
formalrechtliche Struktur erst seit weniger als einem Jahrhundert
vorliegt, reichen die Ursprünge doch bis zur Gründung der ersten
Betrieben überhaupt zurück. So kann der Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater durchaus als der direkte und qualifizierteste Nachfolger
der ersten Berater in Fragen der Wirtschaft und Rechnungslegung - des
"Rationator" und des "Magister Rationalis" - gelten. Die Ursprünge des
gegenwärtigen Berufsbildes gehen jedoch auf das Jahr 1911 zurück, als
der erste gesamtstaatliche Kongreß der "Dottori in scienze commerciali"
abgehalten und das erste Berufsverzeichnis eingerichtet wurde; die
juristische Definition des Berufsbildes eines Wirtschaftsprüfers und
Steuerberaters erfolgte dann 1924. Im Jahr 1953 schließlich wurde die
Berufspraxis durch die Etablierung der Berufsordnung einer verbindlichen
Regelung zugeführt. Dieses Regularium brachte nicht nur eine
Novellierung der Kammerordnung mit sich, sondern definiert auch das
Berufsbild und den Wirkungs- und Tätigkeitsbereich der Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater.
Auf der Grundlage der Berufsordnung erstreckt sich die
Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf die Beratung in
handels-, gesellschaftsrechtlichen und vertragsrechtlichen
Angelegenheiten, in betriebswirtschaftlichen, finanziellen und
steuerrechtlichen Fragen und im Bereich der Rechnungslegung und
Bilanzierung. Schwerpunkte der Berufstätigkeit sind somit:
1.Verwaltung und Liquidierung von Betrieben, Vermögensmassen und Gütern;
2.Gutachten und Beratungen;
3.Inspektionen und Prüfungen;
4.Beratung im Bereich des Gesellschafts- und Vertragsrechts;
5.Betreuung von Gesellschaften und Konzernen und wirtschaftsrechtliche Beratung;
6.Prüfung von Jahresabschlüssen und sämtlicher Unterlagen der Rechnungslegung von Unternehmen;
7.Bearbeitung und Liquidierung von Schadensfällen;
8.Ausübung des Amtes eines Aufsichtsrates und Rechnungsprüfers in Gesellschaften und Körperschaften.
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Berufskammer der Arbeitsberater der Provinz Bozen |
Der Tätigkeitsschwerpunkt des Arbeitsberaters liegt im
allgemeinen in der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen im
Hinblick auf die rechtliche und wirtschaftliche Gestaltung der
Arbeitsbeziehungen. Der Arbeitsberater ist somit für eine Zukunft
gerüstet, die nach Ansicht vieler Experten vor allem durch kleinere
Betriebe geprägt sein wird, welche im Dienstleistungssektor operieren
und durch eine effiziente Nutzung ihrer Human Ressources
Wettbewerbsvorteile erzielen können.
Des weiteren haben Arbeitsberater auch Kenntnisse im
Steuerrecht, und zwar nicht nur in den traditionellen Bereichen
Steuererklärung, Buchhaltung und Bilanzierung: Die Arbeitsberater sind
auch befähigt, Steuerzahler vor den Steuerkommissionen zu vertreten.
Der Arbeitsberater nimmt im Auftrag eines Arbeitgebers mit
wenigen Einschränkungen sämtliche Obliegenheiten und Verrichtungen vor,
welche von den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorgesehen
sind.
Der Freiberufler kann dabei auf die Arbeit von Angestellten
und Mitarbeiter zurückgreifen, bleibt aber stets persönlich für die
erbrachten Leistungen verantwortlich.